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Pressemitteilung vom 21.04.2006
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- Tierquälerei empfindlich
geahndet
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- Tierschutzverein Reutlingen hatte
tödliche Vernachlässigung von Kaninchen zur Anzeige gebracht
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- Mit 1.200 Euro Strafe belegte das
Amtsgericht Reutlingen kürzlich ein Reutlinger Ehepaar für die
gravierende Vernachlässigung ihrer Kaninchen. Mitarbeiter des
Reutlinger Tierheims konnten ein Kaninchen retten, ein zweites
konnte lediglich noch von seinem Leiden erlöst werden.
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- Die beiden Mitarbeiter des Reutlinger
Tierheims waren schockiert als sie die Kaninchenhaltung der
Reutlinger Familie sahen. Aufmerksame Mitbürger hatten den
Tierschutzverein darüber informiert, dass die Kaninchen dieser
Familie offensichtlich nicht ausreichend versorgt werden.
Unverzüglich machten sich zwei Tierschutzberater des
Reutlinger Tierheims an die Arbeit. Bei ihrem Besuch fanden sie
den Kaninchenkäfig in der prallen Sonne stehend, darin zwei
Kaninchen, eines lag auf der Seite. Das Tier atmete zwar noch, war
jedoch vollständig ausgetrocknet und nahezu verhungert. Seine
Zähne waren bereits so lang gewachsen, dass die Nahrungs- und
Wasseraufnahme sicher seit längerer Zeit nicht mehr möglich war.
Die Wasserflasche war zudem leer, es gab weder Futter noch Heu.
Das zweite Kaninchen war ebenfalls stark abgemagert. Es versuchte
vergeblich an der leeren Wasserflasche zu saugen. Das erste
Kaninchen war nicht mehr zu retten. Der Tierarzt konnte es nur
noch einschläfern und so von seinem Leiden erlösen, das zweite
konnte im Reutlinger Tierheim wieder aufgepäppelt und inzwischen
in gute Hände vermittelt werden. Die Tierschützer erstatteten
Anzeige beim Veterinäramt und so kam es zur Gerichtsverhandlung.
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- Eigentlich sei die Versorgung Aufgabe der –
noch minderjährigen – Kinder gewesen, erläuterte das Ehepaar, die
Frau wollte mit den Tieren wohl gar nichts zu tun haben, und der
Ehemann erklärte, er habe sich von einem befreundeten
Kaninchenzüchter beraten lassen – ohne dass der die Tiere gesehen
hatte – und man hätte ja zum Tierarzt gehen wollen. Mit
ihren Erklärungs- und Rechtfertigungsversuchen kam das Ehepaar
jedoch nicht durch. Die vom Reutlinger Tierheim angefertigten
Bilder lagen in Großformat bei der Verhandlung vor und bezeugten
aussagekräftig den erbärmlichen Zustand, in dem die Tiere
vorgefunden worden waren. Ergänzt wurden diese Bilder durch die
Zeugenaussage einer beteiligten Tierheimmitarbeiterin und der
dortigen sachverständigen Tierärztin. Selbst der von den
Beschuldigten zur Entlastung aufgebotene Kaninchenzüchter musste
beim Anblick der Fotos einräumen, dass ein solcher Zustand nicht
über Nacht entsteht sondern ein Tage langes Leiden der Tiere
vorausgegangen sein muss. Staatsanwältin und Richter hatten dann
auch keinerlei Verständnis dafür, dass das Ehepaar zwar Tiere
angeschafft, sich jedoch nicht im erforderlichen Maß um sie
gekümmert hat. Dieser gravierende Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz wurde folglich mit 40 Tagessätzen zu je 20 Euro
für den Mann und 40 Tagessätze zu je 10 Euro für die Frau
bestraft. Die Staatsanwältin hatte die doppelte Höhe gefordert,
aufgrund der familiären Situation blieb der Richter im Urteil
jedoch unter diesem Antrag.
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- „Es ist erfreulich, dass das Gericht diese
Tierquälerei wenigstens finanziell empfindlich bestraft hat. Auch
Freiheitsstrafen sind in Fällen von Tierquälerei möglich. Tiere
gelten auch rechtlich schon seit über15 Jahren nicht mehr als
Sachen, jedes einzelne von ihnen ist seit 2002 durch das
Grundgesetz geschützt, jetzt hoffen wir, dass sich dies auch
deutlich in der künftigen Rechtsprechung niederschlägt. Wie sonst
wäre eine abschreckende Wirkung erreichbar?“, so das Fazit des 1.
Vorsitzenden des Tierschutzvereins Reutlingen, Herbert Lawo.
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- Der Kaninchenfall war einer von über 160
Fällen, die dem Reutlinger Tierheim im letzten Jahr gemeldet
wurden. Einige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Tierheims und das Tierheimpersonal selbst bearbeiten diese
Meldungen seit Jahrzehnten für den gesamten Landkreis Reutlingen.
Ein paar davon sind in dieser Gruppe bereits seit 20 Jahren aktiv.
„Sie haben bereits viel Tierleid sehen und erleben müssen, und
manchmal ist es verwunderlich, dass sie die Hoffnung auf das Gute
im Menschen noch nicht ganz verloren haben“, stellt Lawo fest. Die
Fälle schlechter Tierhaltungen, Tiermisshandlungen und absurder
Gedankenlosigkeit machen vor keiner Tierhaltung Halt, unabhängig
auch, ob Heimtiere oder so genannte Nutztiere gehalten werden, ob
als Hobby oder um damit Geld zu verdienen. Die Tierschutzberater
werden gut geschult und auch auf die psychischen Belastungen
vorbereitet. „Zum Glück sind nicht alle Fälle so schlimm wie bei
diesen Kaninchen, manche allerdings auch schlimmer. In vielen
Fällen lassen sich Tierhalter belehren und ändern die
Haltung entsprechend. Manche sind sogar über diese Hilfestellung
froh“, erklärt Iris Großmann, die die Tierschützergruppe des
Tierheims koordiniert. Vorsitzender Lawo ergänzt: „Leider ist es
so leicht, sich Tiere anzuschaffen. Im alltäglichen Tierhandel
prüft niemand die vorhandene Sachkunde und eine
Informationspflicht gibt es nur moralisch. Praktisch nur im
Tierheim wird ausführlich vor der Tieranschaffung beraten,
aufgeklärt, die komplexe Situation der Tierhaltung abgeklärt und
Hilfestellung angeboten – und im Ergebnis manchmal dann eben auch
ein Tier verweigert“.
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- Wenn Tierhalter keine Einsicht zeigen,
arbeiten die Tierschutzberater des Reutlinger Tierheims eng mit
dem Veterinäramt und der Polizei zusammen. „Manche werden nicht
klug sondern reagieren eben nur auf Zwang und Strafe. Es scheint
jedoch, als würde der Umgang mit Tieren in größer werdenden Teilen
der Bevölkerung zunehmend sensibler wahrgenommen. Daran arbeiten
wir, denn nur dann wird sich die Situation der Tiere verbessern“,
ist sich Herbert Lawo sicher.
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- Schlechte Tierhaltungen können dem Tierheim
Reutlingen, Tel. 07121/14480660, gemeldet werden oder dem
Veterinäramt Reutlingen.
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