Einfangen: Notwendig ist zu allererst, das Tier daran zu hindern, wieder wegzulaufen, es also z. B. mit einer Hundeleine, einem Gürtel oder was man sonst zur Hand hat einzufangen. Suchaktionen sind sehr zeit- und personalintensiv und deshalb oft kaum zu leisten. Außerdem kann das Tier dann nicht mehr den Verkehr oder die sonstige Umwelt gefährden und ist auch selbst vor Gefahr sicher.
Sollten Sie nicht wagen, das fremde, vielleicht ängstliche Tier anzufassen (hier ist eventuell auch Vorsicht geboten), locken Sie das Tier dorthin, wo es nicht wieder die Flucht ergreifen kann. Denkbar wäre ein eingezäuntes Grundstück oder ein Vorraum eines öffentlichen Gebäudes.
Weiteres Vorgehen: Kann das Tier nicht mehr weglaufen und ist erst einmal außer Gefahr, dann bringen Sie das Tier wenn möglich ins Tierheim. Falls dies nicht möglich ist, verständigen Sie die Polizei. Die Hundestaffel oder eine Streife wird Ihnen das Tier abnehmen und alles weitere für Sie erledigen. Vielleicht wird das Tier bereits vom Besitzer vermisst oder es wird ins Tierheim gebracht, wo im Falle einer Tätowierung oder eines Chips der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Sollte dem nicht so sein, werden die Pflegerinnen des Tierheimes ein für das aufgegriffene Tier gutes neues Zuhause suchen.
Totes Haustier gefunden: Sollten Sie ein totes Haustier finden, können Sie dieses entweder selbst zum Tierheim bringen oder aber Gemeinde, Polizei oder Tierheim informieren. Der genaue Fundort ist wichtig. Auch ein totes Haustier wird man auf eine Tätowierung oder einen Chip hin untersuchen, damit dem Besitzer Gewissheit gegeben werden kann, was mit seinem Tier passiert ist. Über Tätowierungslisten lassen sich die Besitzer eines Tieres ausfindig machen.
Nicht nur deshalb die Bitte: Lassen Sie ihr Tier tätowieren!
Es nützt Ihnen und dem Tier (z.B. darf es nicht in einem Tierversuchslabor landen).