Das Tierheim Reutlingen begrüßt Beschluss zur Katzenschutzverordnung in Reutlingen am 29. September!
Passender hätte der Zeitpunkt kaum sein können. Kurz vor dem Welttierschutztag am 04. Oktober wurde die Einführung einer Katzenschutzverordnung für die Stadt Reutlingen beschlossen.
„…Katzenschutz beginnt nicht erst dann, wenn ein krankes oder halb verhungertes Tier im Tierheim abgegeben wird. Nachhaltiger Tierschutz bedeutet, dafür zu sorgen, dass dieses Leid gar nicht erst entsteht.“, so die 1. Vorsitzende des Tierschutzverein Reutlingen, Christl Nossek-Lausecker.
Damit reiht sich Reutlingen neben Eningen & Metzingen in die wachsende Zahl der Städte ein, die mit einer Verantwortung übernehmen.
Der Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck würdigte dabei ausdrücklich das Engagement der Reutlinger Tierschützer.
Die Ursache des Katzenleid-Kreislaufs sind ursprünglich & letztendlich unkastrierte Hauskatzen mit Freigang.
Sie können sich mit bereits freilebenden Katzen paaren & aus wenigen Tieren werden innerhalb kurzer Zeit ganze Populationen.
Eine Katzenschutzverordnung setzt genau hier an. Für Katzen mit Freigang gilt ab vorraussichtlich 2027, Vorgaben zur Kastration, Kennzeichnung & Registrierung.
Dadurch soll unkontrollierte Vermehrung verhindert & Tierhalter zur Pflicht genommen werden, die uneinsichtig ihre Katzen weiter vermehren lassen.
„Gemeinsam gegen Katzenleid“ ist das dazu passende Motto zum Welttierschutztag am 04. Oktober.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert gemeinsam mit seinen Mitgliedsvereinen eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang.
Mit der Aktion „1 Minute für Straßenkatzen“ sind Tierfreunde dazu aufgerufen, am 04. Oktober in den sozialen Medien auf das Leid der freilebenden Katzen aufmerksam zu machen.